Rechtsprechung
VGH Hessen, 05.04.2012 - 8 B 863/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- openjur.de
Art. 8 GG; § 139 WRV; §§ 8 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 HFeiertagsG
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hessischer Verwaltungsgerichtshof untersagt Karfreitag-Demonstration gegen Feiertags-Tanzverbot - Hessischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde der Stadt Wiesbaden statt
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 140 GG; Art. 139 WRV; § 15 VersG; FeiertagsG
Tanzverbot am Karfreitag - lto.de (Entscheidungsbesprechung, 07.04.2012)
Tanzverbot am Karfreitag: Piraten-Proteste gegen den Tag der seelischen Erhebung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 05.04.2012 - 2 L 414/12
- VGH Hessen, 05.04.2012 - 8 B 863/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2012 - 8 B 863/12
Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im versammlungsrechtlichen Sinne ist zu bejahen, wenn der Schadenseintritt bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; erforderlich ist im konkreten Fall eine Gefahrenprognose, die auf erkennbaren Umständen beruhen muss, also auf Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 u.a. -, BVerfGE 69, 315 [352 ff.]). - VG Wiesbaden, 05.04.2012 - 2 L 414/12
Demonstration nur ohne tänzerische Darbietungen
Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2012 - 8 B 863/12
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. April 2012 - 2 L 414/12.WI - abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Verfügung des Oberbürgermeisters der Antragsgegnerin vom 4. April 2012 - Az.: 310210 - abgelehnt.
- VG Gießen, 25.10.2012 - 4 K 987/12
Demonstrationsverbot am Karfreitag
Es entfällt nicht, weil sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. April 2012 - 8 B 863/12 - in einem parallelen Verfahren mit der Thematik bereits befasst hat, denn in diesem Beschluss (vgl. Bl. 54 bis 56 d.A.) wird zwar eine Vereinbarkeit der Regelung insbesondere des § 8 Abs. 1 Nr. 3 HFeiertagsG mit höherrangigem Verfassungsrecht inzident angenommen, doch findet die vom Kläger verlangte Prüfung nach den Maßstäben einer nicht nur vorläufigen Entscheidung sich darin nicht.